proPutare Netz- & Softwaretechnologie GmbH

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Datenschutzbeauftragter

Datenschutzbeauftragter

 

Grundsätzlich hat ein Datenschutzbeauftragter dafür zu sorgen, dass sie datenschutzrechtlichen Bestimmungen im Umgang mit personenbezogenen Daten eingehalten werden. Er fungiert als eingesetztes, beratendes, Kontrollorgan.

Die regelmäßige Prüfung der Arbeitsabläufe gehört zu seinen Aufgaben. Stellt er Verstöße gegen Regelungen im BDSG n.F. oder der DSGVO fest, erarbeitet er mit der Geschäftsführung geeignete Maßnahmen, um Bußgelder zu vermeiden. Er prüft und hilft bei der Erstellung der notwendigen Dokumentation.

 

Die nachweisbarkeit der Einhaltung der Datenschutzgrundverordnung erfordert eine vielzahl an Dokumentation, hierzu liefern wir Vorlagen.

 

Nach den derzeitigen Regelungen ist ab einer Zahl von zehn Personen, die in der automatisierten Datenverarbeitung dauerhaft beschäftigt sind, die Bestellung eines Datenschutzbeauftragten Pflicht (Die Bestellung ist ein Begriff aus dem Rechtswesen und kann mit einer Ernennung verglichen werden). Wenn hingegen auf die nichtautomatisierte Datenverarbeitung und -erhebung gesetzt wird, ist die Bestellung eines Datenschutzbeauftragten erst ab einer Personenstärke von 20 notwendig.

 

Unabhängig von der Anzahl der Mitarbeiter ist die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und das Bundesdatenschutzgesetz neue Fassung (BDSG n.F.) von allen Firmen einzuhalten, die Ihre Waren oder Dienste innerhalb der EU anbieten. Auch dann, wenn dies kostenlos geschiet.

 

 

Datenschutzauditor

Sachverständiger im Datenschutz

Datenschutz, Datensicherheit und EDV-Betreuung, proPut@re Soft- und Netzwerktechnologie GmbH